
Kurze Einführung zum Begriff Sachverständiger
Der allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige ist ein unabhängiges, zur Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtetes Hilfsorgan des Gerichtes und der Staatsanwaltschaft und als solches Teil der Rechtspflege. Die Aufgabe eines Sachverständigen ist es, auf Grund seiner Fachkenntnisse die anderen Personen zur Beurteilung eines Sachverhalts fehlende Sachkunde zu ersetzen und ihnen dadurch eine Entscheidungsbildung zu ermöglichen.
Mein Fachgebiet ist Veterinärwesen, insbesondere Veterinärmedizin. Meine Bestellung erfolgte am Landesgericht Klagenfurt, tätig bin ich aber auch außerhalb Kärntens, insbesondere im Oberlandesgerichtssprengel Graz.
In Zivilrecht geht es beispielsweise um Streitigkeiten zwischen Tierhaltern, um Schadensersatz-zahlungen für von Tieren verursachten Schäden, um kunstgerechte Tierbehandlungen durch und um Honorarforderungen von Tierärzten.
Im Strafrecht geht es zumeist um die Tiergerechtheit von Tierhaltungen, um Tierschutz und die Aufklärung von Tierquälereien, aber auch um Betrug beim Verkauf von Tieren.
Darüberhinaus werde ich manchmal mit Privatgutachten, beispielsweise zu Fragen der Haltungsform beauftragt.
Übersicht über die Sachverständigengutachten